HACCP

Wer ist für die Umsetzung des HACCP-Konzeptes verantwortlich?
Das HACCP-Konzept ist Bestandteil des Eigenkontrollsystems eines Betriebes;
seine Umsetzung liegt somit in der Verantwortung des Betriebsinhabers.
Die Anwendung des HACCP-Konzeptes kann gesetzlich vorgeschrieben sein bzw.
in andern Fällen freiwillig erfolgen.

Quelle: Information des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Berlin


Wer ist für die Umsetzung des HACCP-Konzeptes verantwortlich?

Das HACCP-Prinzipien sind die Grundlage für die Erstellung eines HACCPs-Plans.

Insgesamt gibt es 7 Grundsätze:

❏ eine Gefahrenanalyse durchführen (engl.: hazard analyse)
❏ die "Critical Control Points (CCPs)" bestimmen
❏ einen oder mehrere Grenzwert(e) (eingl: critical limits) festlegen
❏ ein System zur Überwachung   (engl: monitoring) der CCPs festlegen
❏ die Korrekturmaßnahmen  (engl: corrective actions) festlegen, die
    durchzuführen sind, wenn die Überwachung anzeigt, dass ein bestimmter CCP
    nicht mehr beherrscht  (engl: to control, control) wird
❏ die Verfahren zur Verifizierung  (engl: verification) festlegen, die bestätigen, dass
    das HACCP-System erfolgreich arbeitet
❏ eine Dokumentation einführen, die alle Vorgänge und Aufzeichnungen 
    entsprechend den Grundsätzen und deren Anwendung berücksichtigt.

Quelle: Information des Bundesinstituts für gesundheitlichen Verbraucherschutz und Veterinärmedizin, Berlin