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Nordrhein-Westfalen hat als erstes Bundesland die Umsetzung der „Hygieneampel“ beschlossen (siehe Food & Recht, Juli/2016 S. 14). Nach einer Übergangsfrist von drei Jahren wird die Veröffentlichung der amtlichen Kontrollergebnisse direkt vor Ort Pflicht. Bis dahin kann die Veröffentlichung der Ergebnisse der amtlichen Lebensmittelkontrolle freiwillig erfolgen. Wie die Lebensmittelzeitung berichtete, hat das Landeskabinett einen entsprechenden Gesetzentwurf von Verbraucherminister Johannes Remmel gebilligt.

Dem künftigen Transparenz-System zur Veröffentlichung von Kontrollergebnissen der amtlichen Lebensmittelkontrolle sind alle Gaststätten, Supermärkte, Metzgereien, Bäckereien und das produzierende Gewerbe durch regelmäßige Überprüfungen unterworfen. Dabei vergeben die Lebensmittelkontrolleure sogenannte Risikopunkte. Je schlechter ein Betrieb bewertet wird, desto mehr Punkte erhält er. Die Skala reicht von Null bis 73 und wird in die drei Risiko-Gruppen unterteilt, die durch Farben symbolisiert werden:

Die betroffenen Betriebe sind nach einer Übergangszeit von 27 Monaten verpflichtet, den Kontroll-Aushang unverzüglich nach Erhalt über das Internet oder in sonstiger Weise öffentlich zu machen, etwa durch den Aushang an der Eingangstür des Ladengeschäftes.

Die sogenannte Hygiene-Ampel hat eine lange Vorgeschichte. Bereits 2011 haben die Verbraucherschutzminister der Länder die Einführung eines Kontroll- und Bewertungssystems beschlossen. Bis auf Bayern stimmten alle Länder für die Einführung des Systems. Voraussetzung für die bundesweite Eiführung ist eine entsprechende Regelung durch den Bund. Dazu kam es aber bisher nicht. Nun hat lediglich NRW die Vorreiterrolle auf der Länderebene übernommen.

Dr. Herbert Otteneder